Steuererleichterungen für ehrenamtlich Tätige ab 2013
Am 24. Oktober hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Demnach sollen sogenannte Übungsleiter im Ehrenamt ab 2013 pauschal 2.400 Euro im Jahr steuerfrei verdienen können, ehrenamtliche Helfer 720 Euro.
Die Übungsleiterpauschale steht Ausbildern, Erziehern oder Betreuern zu, die sich nebenberuflich im Auftrag von Kirchen, Vereinen oder einer Stiftung engagieren, zum Beispiel für alte, kranke oder behinderte Menschen. Jeder Cent, der über die jährliche Pauschale für Übungsleiter hinausgeht, muss versteuert werden. |
Bisher lag die steuerfreie Pauschale bei 2.100 Euro. Auch wer sich ehrenamtlich engagiert, ohne ein Übungsleiter zu sein, kann für seinen Einsatz eine Jahrespauschale von der Steuer absetzen: ab 2013 720 Euro statt nur 500 Euro wie bisher. |
Übrigens:Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ist nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei. |
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