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In Deutschland sind ausnahmslos nur Lohnsteuerhilfevereine sowie alle Vertreter der rechtsberatenden Berufe (z.B. Steuerberater) zur Lohnsteuerberatung ausgebildet und befugt.
Im Gegensatz zum Steuerberater stellt Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein, der allein den Interessen der Mitglieder verpflichtet ist und nicht gewinnorientiert tätig ist, seine umfangreichen Leistungen nicht in Rechnung.

Geld ist Vertrauenssache
Den Lohnsteuerhilfevereinen ist seit 1964 die Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Auszubildende und Unterhaltsempfänger gesetzlich erlaubt. Heute lassen sich jedes Jahr ca. 4 Millionen Steuerzahler Ihre Steuererklärung von einem qualifizierten Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins erstellen. Unsere Berater sind erfahrene, zuverlässige Steuerfachexperten, die Ihre finanziellen Angelegenheiten und persönlichen Daten mit der notwendigen Sorgfalt und Diskretion behandeln.
Gemäß unserer Satzung kann nur zum Beratungsstellenleiter bestellt werden, wer die hohen Anforderungen des § 23 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz erfüllt.
Unsere Dienstleistung unterliegt der strengen Aufsicht der Finanzämter und der Oberfinanzdirektionen. Auch kleinste Verstöße gegen das geltende Recht werden von der Finanzbehörde sofort geahndet. Bislang wurde der Fiskal Aktuell Lohnsteuerhilfeverein nicht in einer einzigen Angelegenheit auffällig oder gerügt.
Sie können darauf vertrauen, dass dies auch in Zukunft nicht anders sein wird.

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Sie stellen nur noch Ihre Unterlagen entsprechend der Steuer-Check-Liste zusammen und ergänzen eventuell die in Ihrem Fall notwendigen Daten. Wir helfen dabei natürlich per Telefon und beraten Sie hinsichtlich eventueller weiterer Steuer-Sparmöglichkeiten. Sie schicken nur noch alle Unterlagen an uns (per Post, per Fax oder per E-Mail).

Wir erstellen Ihre Steuererklärung umgehend und setzen uns bei Fragen mit Ihnen in Verbindung und besprechen nach Fertigstellung das steuerliche Ergebnis. Sie erhalten die Steuererklärung  in einem persönlichen Übergabetermin in unserer Bundesberatungsstelle / Kanzlei oder per Post welche Sie dann an das Finanzamt weiterleiten. Erst wenn wir IHR - OK zur Abgabe beim Finanzamt eingeholt haben, verschicken wir diese auch auf elektronischem Wege zum Finanzamt.

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