Mitglied werden
Sie wollen keine Steuern mehr verschenken? Sie haben die Vermutung, dass Ihnen im Selbstversuch doch das eine oder andere "durchgeht"? Sie sind von Software schlecht "beraten" worden? Hier bekommen Sie Lohnsteuerhilfe.
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. bietet Ihnen zwei Optionen an:
Klassische Lohnsteuerhilfe
Sie suchen eine Beratungsstelle in Ihrer Stadt? Sie möchten lieber den persönlichen Kontakt von Angesicht zu Angesicht?
Dann sind Sie hier richtig: → Suchen Sie sich die passende Beratungsstelle aus.
Online Lohnsteuerhilfe
Sie möchten bequem von zu Hause aus Ihre Einkommensteuersachen erledigen? Sie möchten am liebsten so wenig wie möglich mit der Einkommensteuer zu tun haben? Sie benötigen gar keinen Kontakt zu einer Beratungsstelle bei Ihnen vor Ort?
Dann sind Sie hier richtig: → Bei der Online Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eigentlich Lohnsteuerhilfe?
Unternehmer, Selbständige gehen zum Steuerberater. Und Arbeitnehmer? Der Gesetzgeber hatte bereits 1964 die Institution"Lohnsteuerhilfe" eingerichtet mit dem Ziel, auch Arbeitnehmern eine hochwertige aber erschwingliche steuerliche Betreuung zu ermöglichen.
Was kostet Lohnsteuerhilfe?
Die Beiträge richten sich nach der Höhe der gesamten Brutto-Jahreseinkünfte. Nehmen Sie Ihr Bruttojahreseinkommen, und schauen Sie in unsere Tabelle, dann erhalten Sie einen ersten Anhatspunkt: Sie verdienten im vergangenen Jahr 26.500 € brutto. Dann zahlen Sie für die Lohnsteuerhilfe 129,00 € bzw.um korrekt zu bleiben: Wir berechnen Ihnen einen Mitgliedsbeitrag von 129,00 € (Beitrags-Klasse 5).
Hinzu kommt die Aufnahmegebühr von 15,00 €. Im ersten Jahr kostet in diesem Fall die Lohnsteuerhilfe also 144,00 €.
Bitte bedenken Sie, dass dies eine Orientierung ist. In vielen Fällen steigen Mitglieder zum Beispiel eine Beitragsklasse höher, weil zur Beitragsberechnung alle Brutto-Jahreseinkünfte herangezogen werden.
Die Mitgliedsbeiträge sind in der "Beitragsordnung" veröffentlicht:
→ zur Beitragsordnung.
Wieso heißt das bei Ihnen "Mitgliedsbeitrag"?
Lohnsteuerhilfe darf per Gesetz nur von Lohnsteuerhilfevereinen angeboten werden. Sie treten also erst dem Verein bei. Die Leistungen erhalten Sie dann als Mitglied. Für diese Leistungen zahlen Sie einen Mitgliedsbeitrag. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
Warum muss ich bei Ihrem Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden?
Lohnsteuerhilfe erhalten Sie immer nur als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins. Das haben nicht wir uns ausgedacht, das Steuerberatungsgesetz (StBerG) will es so. Der Gesetzgeber hat mit den"Lohnsteuerhilfevereinen" eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer schaffen wollen. Wir finden diese Idee übrigens überzeugend, sie stammte ursprünglich aus gewerkschaftlichen Kreisen.
Wie lange dauert die Mitgliedschaft?
Solange Sie dies wünschen. Die weitaus größte Zahl unserer Mitglieder ist schon seit vielen Jahren dabei. Mitglied werden Sie immer für ein Jahr, die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, sofern Sie dies nicht anders wünschten. Alle wichtigen Details sind in unserer Vereinssatzung festgeschrieben.
→ zur Vereinssatzung.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten