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Lohnsteuer & Lohnsteuerhilfe

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer berechnet sich vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers.
Sie wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben.
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Lohnsteuerklasse und diese richtet sich nach dem Familienstand.
Jeweils zum Jahresende bescheinigt der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitnehmer kann dann beim Finanzamt eine Steuererklärung (auch als Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung bekannt) abgeben. Das Finanzamt prüft, inwieweit die Steuern in der richtigen Höhe einbehalten wurden und erteilt einen Steuerbescheid, in dem der Steuerzahler unter Umständen zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommt, oder zu wenig gezahlte Steuern nachzahlen muss.

Lohnsteuerklasse

Die Einordnung in Steuerklassen erfolgt in Absprache mit dem Finanzamt und wird auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
In Deutschland gibt es die Lohnsteuerklassen I bis VI, die Steuerklassen I und II sind Ledigen mit oder ohne Kind vorbehalten.

Tipp zur Steuerklassenwahl

Für Verheiratete gibt es die Lohnsteuerklasse IV. Diese wird gewählt, wenn beide in etwa das gleiche Einkommen haben oder die Steuerklassen III und V. Die Steuerklasse III ist dann für den beispielsweise gut verdienenden Ehemann und die V für die halbtags berufstätige Ehefrau. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter Lohnsteuerklassen.

Freibeträge

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte Steuerfreibeträge eintragen lassen.

Lohnsteuerhilfe

Steuerzahler, die sich mit diesem Prozedere nicht beschäftigen wollen oder können, haben die Möglichkeit die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen. Dort zahlen Sie einen bestimmten Betrag und erhalten dafür professionelle Unterstützung für die Lohnsteuererklärung. Mittlerweile ist es üblich, die Lohnsteuererklärung auch online an das entsprechende Finanzamt zu senden.

Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Lohnsteuerhilfevereine betreiben meist ein dichtes Netz an Beratungsstellen. Die Leiter dieser Stellen müssen zunächst eine entsprechende steuerliche Qualifikation nachweisen, um Beratungen durchführen zu können.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten