Wir beraten Sie gerne persönlich, umfänglich !
Fiskal Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. informiert Sie ganzjährig sehr gerne darüber, was wir im Einzelnen Steuerrechtlich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis für Sie tun können. Laufende Gesetzgebung, aktuelle Rechtsprechung, aber auch Grundsätzliches zur Erstellung der für Sie BESTEN Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung sind unser tägliches Geschäft. Sie profitieren von unserer Erfahrung, einer persönlichen ganzjährigen 360° Beratung und das zu sozial gestaffelten Mitgliedsjahresbeiträgen.
Ohne Aufpreis !
Da ausnahmslos ALLE - LEISTUNGEN bereits mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind !
Tipps und Tricks für Ihre Einkommensteuererklärung
- Ganzjährige, umfassende Beratung in lohn- und einkommensteuerrechtlichen Fragen
- Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
- Erstellung Ihrer Lohn- und Einkommensteuererklärung und Berechnung der Steuererstattung oder –nachzahlung
- Ermittlung der richtigen Einkommensteuervorauszahlungen
- Beantragung von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen
- Beratung von Eheleuten, werdenden Eltern oder auch von Alleinerziehenden zur optimalen Steuerklassenwahl
- Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“)
- Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“)
- Erläuterung des neuen Eigenheimrentengesetzes („Wohn-Riester“)
- Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Altersrenten, Pensionen sowie von Betriebs-, Werks- oder sonstigen Renten
- Beratung zur Abgeltungssteuer
- Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Spenden, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeaufwendungen
- Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
- Überprüfung Ihrer Steuerbescheide vom Finanzamt und Vornahme der erforderlichen Rechtsmittel hiergegen
- Klageführung vor den Finanzgerichten (Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale wurde unter anderem von einem Lohnsteuerhilfeverein erstritten!)
Fristverlängerung ? Wir verschaffen Ihnen gerne Luft !
Durch Ihre Mitgliedschaft in unserem Fiskal Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. gelten Sie als “steuerlich vertreten”. Dies bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen automatisch eine Fristverlängerung gewährt: Der gesetzliche Abgabetermin 31. Mai wird auf den 31.12. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres hinausgeschoben.
Mit der Steuererstattung in den Urlaub!
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung so lange warten sollten: In den allermeisten Arbeitnehmer- bzw .Steuerzahlerfällen erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück – daher sollten Sie sich selbst keinen zu langen Aufschub gönnen!