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Jahres                                Jahres Einnahmen                      Beitrag

Azubi                 =         15,00 €

bis 10.000         =         25,00 €

bis 15.000         =         35,00 €

bis 20.000         =         40,00 €

bis 30.000         =         45,00 €

bis 40.000         =         50,00 €

bis 50.000         =         55,00 €

bis 60.000         =         60,00 €

bis 70.000         =         80,00 €

bis 80.000         =       100.00 €

So gehen Sie KEiN RiSiKO ein !

Gratis START-UP-Termin & Klärung aller Fragen

Wir prüfen kostenfrei im Erst-Termin:

1. Ihren persönlichen                STEUER-STATUS

Status 1 

Freiwillige Steuererklärung Lohnsteuerjahresausgleich (Antragsverfahren)

Status 2 

Abgabe-Pflicht / Einkommenssteuererklärung 

 

2. Ob sich der Beitritt für Sie      im Lohnsteuerhilfeverein      überhaupt lohnt. 

Das Ganze lohnt sich natürlich nur, wenn allgemeine Beratungsgebühren Ihre Steuerersparnis bzw. Rückerstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht wieder dezimiert bzw. auffrisst.

  

Deshalb bieten wir:

Wie unsere Mitglieder bei der alljährlichen Preis /Leistungs- und Qualitätsumfrage bestätigen,

 Deutschlands günstigsten 

Lohnsteuerhilfe

mit der preiswertesten, ganzjährigen 360° Steuerberatung und der für Sie günstigsten und BESTEN Steuererklärung sowie einer 1A Beratungsqualität

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Nutznießer unseres günstigen Preis & starkem Leistungsniveau sind natürlich alle Interessenten, Vereinswechsler und diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung per Gesetz verpflichtet sind.

Fordern Sie einfach Ihre Gratis INFO-Unterlagen an !

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Start-UP

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Wir helfen Ihnen leidenschaftlich sehr gerne - Steuern zu sparen.

Wir beraten Sie gerne persönlich, umfänglich !

Fiskal Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. informiert Sie ganzjährig sehr gerne darüber, was wir im Einzelnen Steuerrechtlich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis für Sie tun können. Laufende Gesetzgebung, aktuelle Rechtsprechung, aber auch Grundsätzliches zur Erstellung der für Sie BESTEN Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung sind unser tägliches Geschäft. Sie profitieren von unserer Erfahrung, einer persönlichen ganzjährigen 360° Beratung und das zu sozial gestaffelten Mitgliedsjahresbeiträgen.

 

Ohne Aufpreis !

Da ausnahmslos ALLE - LEISTUNGEN bereits mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind !

 

Tipps und Tricks für Ihre Einkommensteuererklärung

  • Ganzjährige, umfassende Beratung in lohn- und einkommensteuerrechtlichen Fragen
  • Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
  • Erstellung Ihrer Lohn- und Einkommensteuererklärung und Berechnung der Steuererstattung oder –nachzahlung
  • Ermittlung der richtigen Einkommensteuervorauszahlungen
  • Beantragung von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen
  • Beratung von Eheleuten, werdenden Eltern oder auch von Alleinerziehenden zur optimalen Steuerklassenwahl
  • Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“)
  • Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“)
  • Erläuterung des neuen Eigenheimrentengesetzes („Wohn-Riester“)
  • Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Altersrenten, Pensionen sowie von Betriebs-, Werks- oder sonstigen Renten
  • Beratung zur Abgeltungssteuer
  • Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Spenden, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeaufwendungen
  • Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
  • Überprüfung Ihrer Steuerbescheide vom Finanzamt und Vornahme der erforderlichen Rechtsmittel hiergegen
  • Klageführung vor den Finanzgerichten (Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale wurde unter anderem von einem Lohnsteuerhilfeverein erstritten!)
 

Fristverlängerung ? Wir verschaffen Ihnen gerne Luft !

Durch Ihre Mitgliedschaft in unserem Fiskal Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. gelten Sie alssteuerlich vertreten”. Dies bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen automatisch eine Fristverlängerung gewährt: Der gesetzliche Abgabetermin 31. Mai wird auf den 31.12. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres hinausgeschoben.

 

Mit der Steuererstattung in den Urlaub!
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung so lange warten sollten: In den allermeisten Arbeitnehmer- bzw .Steuerzahlerfällen erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück – daher sollten Sie sich selbst keinen zu langen Aufschub gönnen!

 Unsere Leistungen für Mitglieder

Fiskal Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Als finanzbehördlich/staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein und einer Deutschlandweit tätigen Bundesberatungsstelle/Kanzlei bieten wir insbesondere für

Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Klein-Vermieter, Azubi, Studenten, Unterhaltsemfänger

im Rahmen einer kostenpflichtigen Jahres-Mitgliedschaft folgende Leistungen an:

Erstellung & Hilfe bei der für Sie BESTEN Einkommensteuererklärung:

einschließlich

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage

sofern

  • nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen
Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich:
  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  • Investitionszulage
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung
Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich:
  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • "Riester-Rente"/"Wohn-Riester"
  • geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Abgeltungssteuer
  • ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an unsere Bundesberatungsstelle / Kanzlei Deutschland

 

 

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten